Leistungsspektrum Notariat – Beglaubigungen

Neben der Beurkundung ist Frau Notarin Reinders auch für Beglaubigungen zuständig. Die öffentlich beglaubigte Form ist insbesondere bei Eintragungen und Anmeldungen zu öffentlichen Registern (wie Handelsregister und Grundbuch) erforderlich.

Beglaubigung einer Unterschrift

Bei der notariellen Beglaubigung einer Unterschrift wird durch amtlichen Vermerk bestätigt, dass die genannte Person das Dokument vor der Notarin unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss daher unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (gültiger Reisepass oder Personalausweis) persönlich vor der Notarin geleistet oder anerkannt werden.

Derjenige, der ein vom Notar beglaubigtes Dokument erhält, kann sich daher darauf verlassen, dass die Unterschrift von der Person stammt, die als Aussteller genannt ist.

Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet – im Unterschied zur Beurkundung – bei einer Unterschriftsbeglaubigung nicht statt.

Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien

Bei Beglaubigungen von Abschriften und Kopien wird auf diesen durch Vermerk notariell bestätigt, dass ein Dokument mit dem der Notarin vorgelegten Original übereinstimmt.

Kosten

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem (GNotKG), das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der jeweiligen Angelegenheit richtet. Die gleiche Angelegenheit kostet also bei jedem Notar gleich viel.

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung orientiert sich am Wert des Rechtsgeschäfts, für das Sie die Urkunde benötigen und hängt ferner davon ab, ob die Notarin auch vorab den Entwurf angefertigt hat. Bei einer von Ihnen mitgebrachten Erklärung kann sie zwischen 20,- Euro und 70,- Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer betragen.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten beträgt pauschal 1,- Euro pro Seite, mindestens jedoch 10,- Euro, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Über die konkret zu erwartenden Kosten der beabsichtigten Vereinbarung gibt Ihnen die Notarin gerne Auskunft.