DER NOTAR IM FAMILIENRECHT
Grundsätzlich sind Sie vollkommen frei in der Gestaltung der gemeinsamen Zukunft mit Ihrem Partner. Sie können heutzutage selbstbestimmt entscheiden, ob Sie ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben oder eine Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit oder ohne Ehevertrag eingehen.