Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Januar 2024 besondere Vorsicht geboten: Mit dem Eigentumsübergang</strong> gehen unter bestimmten Bedingungen Pflichten zur energetischen Sanierung auf den Käufer über.

Was gilt laut GEG?

Wer ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus kauft (egal ob freistehend oder Doppelhaushälfte), ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Austausch veralteter Heizkessel

Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind (Standardkessel, keine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik), müssen ersetzt werden.

  • Dämmung der obersten Geschossdecke

Ist das Dach nicht gedämmt, muss die oberste Geschossdecke nachträglich gedämmt werden – zum Schutz vor Wärmeverlust.

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen

Leitungen in unbeheizten Räumen (z. B. im Keller) müssen wärmegedämmt sein.

Für wen gilt die Pflicht?

Die Sanierungspflichten greifen automatisch mit dem Eigentumsübergang, wenn der Käufer nicht selbst bereits seit langem im Haus wohnt. Es gibt Ausnahmen – etwa bei Erbschaften an direkte Angehörige, die bereits im Haus leben – doch in den meisten Fällen gilt:

Kauf = Sanierungspflicht binnen 2 Jahren

Was droht bei Verstoß?

Wer die gesetzlichen Pflichten nicht einhält, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 €. Zudem können Fördermittel verloren gehen.

Unser Tipp:

  • Lassen Sie vor dem Kauf einen Energieberater zu Rate ziehen.

Ein unabhängiger Energieberater kann den energetischen Zustand des Gebäudes beurteilen, Sanierungspflichten frühzeitig erkennen und auf mögliche Kosten oder Fördermöglichkeiten hinweisen.

  • Informieren Sie sich über staatliche Förderprogramme (z. B. KfW oder BAFA), um energetische Maßnahmen finanziell abzufedern.

Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Wir beraten Sie gerne – rechtssicher, verständlich und mit Blick auf alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben.